Lernen Sie die deutsche Sprache und Kultur kennen.
In den Integrationskursen an der Sprachschule Nova erlernen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Außerdem erhalten Sie alles notwendige Wissen für Ihren Alltag, Ihre Ausbildung oder für Ihre spätere Arbeit.
Unser herzliches Team unterrichtet Sie professionell. Unsere Dozenten sind sehr erfahren und haben schon vielen Teilnehmern unserer Kurse beim Start in eine Zukunft in Deutschland erfolgreich unterstützt. Die Kosten für Integrationskurse können Sie über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördern lassen.
KURS 131 vom 16.01.2023 – 15.11.2023 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 141 vom 24.04.2023 – 12.02.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 142 vom 28.08.2023 – 21.05.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 146 vom 22.06.2023 – 27.02.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 153 vom 13.12.2023 – 10.07.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 154 vom 20.11.2023 – 05.08.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 156 vom 01.02.2024 – 03.10.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 157 vom 31.01.2024 – 14.08.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 158 vom 12.03.2024 – 24.09.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
KURS 132 vom 02.05.2023 – 25.01.2024 weitere Informationen/ Modul-Stand
K131 | DTZ-Prüfung | 28.10.2023 |
O-Kurs-Test (LiD) | 10.11.2023 | |
K132 | DTZ-Prüfung | 23.12.2023 |
O-Kurs-Test (LiD) | ||
K141 | DTZ-Prüfung | 6.01.2024 |
O-Kurs-Test (LiD) | 16.02.2024 | |
K142 | DTZ-Prüfung | 20.04.2024 |
O-Kurs-Test (LiD) | 31.05.2024 | |
K146 | DTZ-Prüfung | 17.02.2024 |
O-Kurs-Test (LiD) | 1.03.2024 | |
K153 | DTZ-Prüfung | |
O-Kurs-Test (LiD) | ||
K154 | DTZ-Prüfung | |
O-Kurs-Test (LiD) | ||
K156 | DTZ-Prüfung | |
O-Kurs-Test (LiD) | ||
K157 | DTZ-Prüfung | |
O-Kurs-Test (LiD) | ||
K158 | DTZ-Prüfung | |
O-Kurs-Test (LiD) |
Allgemeiner Integrationskurs
Der Integrationskurs gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs (mit je 300 Unterrichtseinheiten) und einen Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten). Der Kurs findet als Vollzeitkurs von Montag bis Donnerstag von 17 bis 21 Uhr statt. Der Integrationskurs schließt mit der Prüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und dem Test “Leben in Deutschland” ab.
Kurse für jedes Lernniveau
Unser breit gefächertes Kursangebot erfüllt jeden Anspruch
Schneller und individueller Kurseinstieg
Wir garantieren unseren Teilnehmern einen flexiblen Kurseinstieg!
Zertifikate
Sie erhalten die Zertifikate: "Deutsch-Test für Zuwanderer", "Leben in Deutschland"
Kurseinstieg
Wir ermöglichen einen flexiblen und schnellen Kurseinstieg!
Langjährige Erfahrung
Unsere Schule und unsere Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung.
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Allgemeiner Integrationskurs (Module 1-6 + Orientierungskurs)
Dauer: 700 Stunden
Max. Teilnehmerzahl: 25
Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von Uhr
Die Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von Uhr Vormittags: 08:15 - 12:15
Nachmittags: 12:30 - 16:30
Abends: 17:00 - 21:00
Zertifikat: "Deutsch-​Test für Zuwanderer", "Leben in Deutschland"
Fördermöglichkeit: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).Wenn Sie in Deutschland leben möchten, dann sollten Sie auch die deutsche Sprache beherrschen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.
Wer gut Deutsch spricht, findet schneller Arbeit und findet sich besser zurecht. Neben der Sprache lernen Sie in den Integrationskursen auch Deutschland kennen. Wir reden über Geschichte, Kultur und wichtige Regeln. Die Kurse können über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Eine Teilnahme ist aber auch ohne Förderung möglich. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da. Mit viel Wissen und viel Herz.Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs".
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Zielgruppe
Ein Integrationskurs richtet sich an Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben und wenig bis kein Deutsch sprechen.
- Zugewanderte oder bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- EU-​Bürgerinnen und EU-​Bürger
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Deutsche Staatsangehörige
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
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Teilnahmevoraussetzung
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
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Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von Uhr Vormittags: 08:15 - 12:15
Nachmittags: 12:30 - 16:30
Abends: 17:00 - 21:00 -
Inhalte
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-​Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
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Perspektiven nach der Qualifizierung
Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts-​ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden.
Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.